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Mitglied werden

Wenn Sie der DGfS beitreten wollen, füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft, die Einzugsermächtigung und ggf. das Formular für den ermäßigten Beitragssatz aus und senden Sie diese Dokumente an:

Mitgliedsdaten ändern

Sie können Ihre Mitgliedsdaten direkt online ändern.

Alternativ senden Sie das Formular zur Mitteilung von Änderungen an das Sekretariat. Hier werden auch weitere Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet.

Sekretariat

Tatjana Zybatow

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Mitgliedsbeiträge

Allgemeines zum Mitgliedsbeitrag

Ermäßigter Jahresbeitrag

Der ermäßigte Beitragssatz kann von Mitgliedern ohne bzw. mit geringem Einkommen (bis zur Höhe von 50% TV-L E 13) in Anspruch genommen werden. Wenn Sie den reduzierten Beitragssatz nutzen wollen, senden Sie bis zum 31. März jedes Jahres eine aktuelle Erklärung für den reduzierten Beitrag (mit Beleg) an den Kassier. Liegt diese nicht vor, geht die DGfS davon aus, dass der Ermäßigungsgrund weggefallen ist, und es wird der volle Beitrag eingezogen.

Der Betrag für Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung nutzen, wird zum 31. März des Jahres fällig. Mitglieder, bei denen die Lastschrift storniert wurde bzw. die Zahlung bis Ende Juni noch aussteht, werden gemahnt, den Beitrag innerhalb einer Frist von vier Wochen nachzuzahlen. Bleibt eine weitere Mahnung im Folgejahr ebenfalls ergebnislos, erlischt satzungsgemäß die Mitgliedschaft.

Bescheinigungen über den gezahlten Mitgliedsbeitrag erhalten Mitglieder im Abbuchungsverfahren in Form des Lastschriftzettels ihrer Bank, selbstzahlende Mitglieder in Form des Einzahlungs- oder Überweisungsbelegs von ihrer Bank. Die deutschen Finanzämter erkennen diese Belege normalerweise an.

1. Lastschriftverfahren

Dieses Verfahren ist seit dem 1.1.2001 verpflichtend für alle inländischen Neumitglieder. Die Mitgliedsbeiträge werden im November jeden Jahres eingezogen. Sie erhalten vorab eine Rechnung per E-Mail. Falls Sie bisher keine Einzugsermächtigung abgegeben haben, können Sie sie im Downloadbereich herunterladen.

2. Überweisung

Dieses Verfahren kann nur von Mitgliedern genutzt werden, die bereits vor dem 1.1.2001 in die DGfS eingetreten sind. Sie  überweisen den Mitgliedsbeitrag bis zum 31. März des Jahres auf folgendes Konto:

Volksbank Tübingen
BIC: GENODES1STW
IBAN: DE68640618540029350000
Kontonummer: 29 350 000
BLZ: 640 618 54

1. Lastschriftverfahren

Wenn Sie ein Konto in Deutschland besitzen oder SEPA-Aktionen durchführen können, können Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen: Die meisten europäischen Länder sind Teil des SEPA-Raumes. Falls Sie bisher keine Einzugsermächtigung abgegeben haben, können Sie sie im Downloadbereich herunterladen.

Von Konten außerhalb des SEPA-Raumes können wir leider keinen Lastschrifteinzug vornehmen, sodass Sie Ihren Mitgliedsbeitrag jährlich selbst per EU-Standardüberweisung bezahlen müssen. 

2. EU-Standardüberweisung

Ausländische Mitglieder mit einem Bankkonto in der EU können ihren Beitrag gebührenfrei per EU-Standardüberweisung bezahlen, dazu verwenden Sie ein entsprechendes EU-Standardüberweisungsformular. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Kreditinstitut nach. Nutzen Sie die folgenden Kontoinformationen:

Volksbank Tübingen
Empfänger: Deutsche Gesellschaft für Sprachwissenschaft
BIC: GENODES1STW
IBAN: DE68640618540029350000
Kontonummer: 29 350 000
BLZ: 640 618 54

3. Zahlung per Kreditkarte

Möglich sind Visa- oder Mastercard, nicht aber American Express. Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular für Kreditkartenzahlung per Post bis zum 31. März des Jahres an den Kassier. In den Beitragssätzen im Formular ist die Bearbeitungsgebühr der Kreditinstitute enthalten.

4. Zahlung per Scheck oder sonstiger Auslandsüberweisung

Bitte stellen Sie Ihren Euroscheck bzw. Ihre Auslandsüberweisung auf den Namen des Kassiers in Euro aus. Ihren Scheck senden Sie bitte bis zum 31. März an den Kassierer. Bitte weisen Sie für anfallende Bank- bzw. Scheckgebühren pauschal 6,00 Euro mehr an.