Ihre Anlaufstelle für Ethikvoten
Anträge richten Sie bitte in schriftlicher Form (in einer zusammenhängenden PDF-Datei) an den Vorsitzenden der Ethikkommission.
Für die Einholung eines Ethikvotums fallen Gebühren an. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsmodalitäten.
Für studentische Abschlussarbeiten ist ein verkürztes Verfahren möglich, sofern Sie Mitglied der DGfS sind.
Die Ethikkommission empfiehlt Bemühungen zur nachhaltigen Datenarchivierung. Auf den Seiten der DFG finden sich Empfehlungen zu technischen und rechtlichen Aspekten von mündlichen und schriftlichen Korpora.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unten.
Ein Votum ist entweder erforderlich, wenn Ihre drittmittelgebende Stelle, z.B. die DFG, dies verlangt, oder aber wenn Sie besonders schutzbedürftige Gruppen testen (z.B. Kinder oder beeinträchtigte Personen). Auch bei bestimmten Erhebungsverfahren wie fMRI ist ein Votum erforderlich. Auskünfte hierzu erhalten Sie auf der Homepage der DFG unter ‚Ethikvotum‘.
Projektanträge:
Mitglieder der DGfS: 100 €
Nichtmitglieder: 300 €
Laborvotum (nur DGfS-Mitglieder):
Erstvotum: 500 €
Verlängerung: 500 €
Studentische Abschlussarbeiten (nur DGfS-Mitglieder): 20 €
Studentischer Kurzfragebogen (nur DGfS-Mitglieder): kostenlos
Fragebogen für gesunde Erwachsene: kostenlos
Die Bearbeitung eines Antrags von Eingang bis Ausstellung des Votums nimmt üblicherweise zwischen 8 und 12 Wochen in Anspruch. Diese Dauer wird maßgeblich davon bestimmt, wie viele Überarbeitungsrunden nötig sind und wie schnell etwaige Überarbeitungen eingereicht werden. Je nach Umfang der notwendigen Überarbeitung kann die Bearbeitung in Einzelfällen auch länger dauern.
Für Ihre Forschung sollten Sie eine Stellungnahme Ihres zuständigen Datenschutzbeauftragten einholen. Sie brauchen der EK die datenschutzrechtliche Stellungnahme nicht vorlegen. Das von der EK ausgestellte Ethikvotum macht deutlich, dass detaillierte Datenschutzaspekte von der EK nicht geprüft wurden.
Anonymisierung: Die Daten sind nach Erhebung keiner Person mehr zuzuordnen.
Pseudonymisierung: Die Daten können nach der Erhebung noch zugeordnet werden, da es beispielsweise eine Liste zur Entblindung gibt.
Sollten Audio- bzw. Videoaufzeichnungen vorliegen, ist keine Anonymisierung möglich.
Ein Zufallsbefund ist ein klinisch relevanter Befund, der z.B. beim Einsatz standardisierter Erhebungsverfahren oder bei der Verwendung bildgebender Verfahren entstehen kann.
Kreuzen Sie „ja“ an, wenn Sie mit standardisierten Tests arbeiten und Zufallsbefunde nicht ausschließen können. Nehmen Sie bitte dann in Ihrem Antrag Stellung dazu, wie Sie im Falle von Zufallsbefunden damit umgehen. In allen anderen Fällen können Sie „nein“ ankreuzen.
Martin Haase
Universität Bamberg
Romanistische Sprachwissenschaft
An der Universität 5
96045 Bamberg
E-Mail: ethik.romling@uni-bamberg.de
Ulrike Domahs
Philipps-Universität Marburg
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft
Pilgrimstein 16
35032 Marburg
E-Mail: domahsu@staff.uni-marburg.de
Angela Grimm
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Institut für Psycholinguistik und Didaktik der deutschen Sprache
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt
E-Mail: a.grimm@em.uni-frankfurt.de
Christian Kell
Goethe-Universität Frankfurt
Interdisziplinäres Zentrum für Neurowissenschaften Frankfurt (IZNF)
Schleusenweg 2-16
60528 Frankfurt
E-Mail: c.kell@em.uni-frankfurt.de
Pia Knoeferle
Humboldt Universität Berlin
Institut für deutsche Sprache und Linguistik
Unter den Linden 6
10099 Berlin
E-Mail: pia.knoeferle@hu-berlin.de
Doris Mücke
Universität zu Köln
Institut für Linguistik – Phonetik
Herbert-Lewin-Str. 6
50931 Köln
E-Mail: doris.muecke@uni-koeln.de
Petra Schumacher
Universität zu Köln
Institut für deutsche Sprache und Literatur I
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
E-Mail: petra.schumacher@uni-koeln.de
Mitglied mit Befähigung zum Richteramt:
Hans-Jörg Dietsche
Ministerialrat
E-Mail: hans-joerg.dietsche@gmx.de