AG-Richtlinien für Jahrestagungen
Richtlinien für die Einrichtung und Durchführung von Arbeitsgruppen im Rahmen von Jahrestagungen der DGfS
1. Der Entscheidungsprozess im Überblick
1.1 Direkt nach der Jahrestagung schickt der Sekretär eine Kurzinformation an alle Mitglieder. Bekanntgegeben werden Ort und Thema der nächsten Jahrestagung sowie die Namen und Adressen der Mitglieder von Vorstand, Beirat und Programmausschuss.
1.2 Anträge auf Koordination einer AG sind beim federführenden Mitglied des Programmausschusses einzureichen.
Abgabetermin: 15. April
1.3 Nach der Beschlussfassung von Vorstand, Beirat und dem federführenden Mitglied im Programmausschuss erfolgt die Bekanntgabe der angenommenen AGs in der Juni-Ausgabe der Mitteilungen der DGfS.
Redaktionsschluss der Mitteilungen: 15. Mai
1.4 Die KoordinatorInnen erarbeiten ein Programm ihrer AG und legen dem Programmausschuss eine vollständige Zusammenstellung der Vortragsthemen und der ReferentInnen vor. Die Zusammenstellung umfasst auch eine Zeitplanung (siehe dazu unten Punkt 2.2).
Abgabetermin dieser Materialien beim federführenden Mitglied des Programmausschusses: 30. September
1.5 Vorstand, Beirat und das federführende Mitglied des Programmausschusses prüfen die Durchführbarkeit des Tagungsprogramms.
Sitzung im Laufe des Oktobers
1.6 Bekanntgabe der Liste der Einzelvorträge in einem Mitgliederbrief Mitte Dezember.
Redaktionsschluss der Mitteilungen: 15. November
1.7 Die KoordinatorInnen leiten die Abstracts der Vorträge zur Veröffentlichung auf der Webseite der Tagung sowie in der Tagungsbroschüre an das örtliche Organisationskomitee weiter.
Abgabetermin beim örtlichen Organisationskomitee: 15. Dezember
2. Allgemeines zur Organisation
2.1 Eine Jahrestagung hat zwischen 12 und 18 Arbeitsgruppen, die in maximal 12 parallelen Sitzungen stattfinden. Arbeitsgruppen können als Lang-AGs oder Kurz-AGs durchgeführt werden. Für Kurz-AGs stehen 5 Stunden, für Lang-AGs 10 Stunden Zeit zur Verfügung. Für Vorträge (inkl. Diskussion) stehen einstündige oder halbstündige Slots zur Verfügung.
2.2 AG-Vorschläge müssen eine Angabe enthalten, welche Art von AG beantragt wird (eine der drei Optionen: ‚nur als Kurz-AG‘, ‚nur als Lang-AG‘, ‚sowohl als auch möglich‘)
2.3 ReferentInnen sollen nicht in mehreren Arbeitsgruppen selbst vortragen. ReferentInnen können aber als Ko-AutorInnen in mehreren Vorträgen genannt werden.
2.4 Der Zeitplan innerhalb der AGs muss so gestaltet werden, dass ZuhörerInnen ein stündlicher bzw. halbstündlicher Wechsel zwischen verschiedenen AGs möglich ist.
2.5 Jede AG soll zwei oder drei alternates (ErsatzsprecherInnen) benennen und diese mit Vortragstitel mit in das AG-Programm aufnehmen. Diese SprecherInnen werden schon in der Phase der ersten Benachrichtigung der ausgewählten AG-TeilnehmerInnen durch die KoordinatorInnen als ErsatzsprecherInnen angeschrieben und verpflichten sich, auch kurzfristig einzuspringen für SprecherInnen, die absagen.
Verschiebungen von Vorträgen sind im Interesse der Tagungsteilnehmer nicht möglich. Die Terminwünsche der ReferentInnen müssen daher von den AG-OrganisatorInnen früh genug eingeholt werden. Vorträge per Videoschaltung (Skype, Facetime etc.) sind nicht erwünscht.
2.6 AGs laufen nicht parallel zu Plenumsveranstaltungen und zur Mitgliederversammlung.
2.7 Werden zusätzliche Workshops und Postersessions angeboten, so dürfen sie sich nicht mit der Arbeit der AGs und dem restlichen Tagungsprogramm überschneiden. Sofern solche Workshops und Postersessions als Teil der Tagung gelten und entsprechend in den Mitteilungen der DGfS angekündigt werden sollen, bedürfen sie der Zustimmung des Vorstands.
3. Anträge auf Koordination einer Arbeitsgruppe
3.1 Etwa die Hälfte der AG-Themen soll im Bereich des Schwerpunktthemas der Tagung liegen. Darüber hinaus wird angestrebt, alle zentralen Bereiche linguistischer Forschung zu berücksichtigen.
3.2 Anträge auf Koordination von Arbeitsgruppen müssen bis zum 15. April beim federführenden Mitglied des Programmausschusses per E-Mail eingereicht werden. Mindestens eine(r) der KoordinatorInnen sollte Mitglied der DGfS sein. Zu spät eintreffende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Abgabetermin: 15. April
3.3 Mitglieder von Vorstand, Beirat und Programmausschuss sind als KoordinatorInnen von AGs ausgeschlossen. Niemand soll bei zwei aufeinanderfolgenden Jahrestagungen eine AG koordinieren. Niemand darf an der Koordination von mehreren AGs beteiligt sein.
3.4 KoordinatorInnen einer Arbeitsgruppe dürfen nicht in parallel laufenden Arbeitsgruppen als ReferentInnen auftreten, um die Kohäsion der (eigenen) Arbeitsgruppe nicht zu gefährden.
3.5 Der Umfang des Antrags darf eine Seite nicht überschreiten – DIN A4-Format, Schrift 12 Punkt, 1,5 zeilig. Einreichung per E-Mail. Einzureichen ist eine WORD- oder Latex-Datei, sowie eine PDF-Datei. Die Einreichungen erfolgen in einer anonymisierten und einer nicht anonymisierten Form.
3.6 Das Muster für den vollen (nicht anonymen) Antrag sieht so aus (zwischen jedem Punkt zwei Leerzeilen, das Thema fett):
Name und Universität der Antragsteller*innen
Thema der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe
inhaltliche Beschreibung
eventuelle Literaturangaben (nicht mehr als drei, nach dem Muster der bibliographischen Angaben in der Zeitschrift für Sprachwissenschaft )
3.7 Die inhaltliche Beschreibung sollte folgende Punkte enthalten:
kurze Darstellung der inhaltlichen Ziele und des Forschungshintergrunds
Angabe zu möglichen Themenbereichen
angesprochener Interessentenkreis; aber keine Liste schon angefragter ReferentInnen
3.8 Auf der Frühjahrssitzung beschließen Vorstand, Beirat und das federführende Mitglied im Programmausschuss über die Annahme bzw. Ablehnung von Anträgen auf Einrichtung einer AG. Den AntragstellerInnen wird mitgeteilt, ob ihre AG angenommen wurde. Die Beschlüsse werden in der Juni-Ausgabe der Mitteilungen der DGfS veröffentlicht. Begründungen werden (auch auf Nachfrage) nicht gegeben.
4. Aufgaben der KoordinatorInnen
4.1 Sobald ihr Vorschlag angenommen wurde, sammeln die KoordinatorInnen Anmeldungen von Interessierten. Die AG wird national oder international ausgeschrieben. Es dürfen maximal zwei ReferentInnen vorweg genannt werden.
4.2 Die KoordinatorInnen erarbeiten ein vorläufiges Programm ihrer AG und legen dem federführenden Mitglied im Programmausschuss eine Zusammenstellung der Vortragsthemen und der ReferentInnen vor.
Abgabetermin beim federführenden Mitglied des Programmausschusses: 15. September
4.3 Die KoordinatorInnen erarbeiten ein Programm ihrer AG mit konkretem Zeitplan. Sie erfragen und berücksichtigen nach Möglichkeit spezifische Zeitwünsche ihrer ReferentInnen. Der Zeitplan muss so gestaltet werden, dass BesucherInnen der Jahrestagung ein stündlicher Wechsel zwischen verschiedenen AGs möglich ist.
4.4 Die KoordinatorInnen fordern die ReferentInnen auf, ein Abstract von höchstens einer Seite Länge einzureichen. Abstracts und Zeitplan werden von den KoordinatorInnen zur Veröffentlichung in der Tagungsbroschüre als elektronische Datei an das örtliche Organisationskomitee weitergeleitet.
Abgabetermin beim örtlichen Organisationskomitee: 15. Dezember
4.5 Nach Redaktionsschluss der Tagungsbroschüre können keine Veränderungen mehr vorgenommen werden.
4.6 KoordinatorInnen sind verpflichtet, das Erscheinen einer Publikation auf der Basis ihrer AG dem Redakteur der Mitteilungen der DGfS anzuzeigen.
5. Zur Funktion des Programmausschusses
5.1 Drei Mitglieder des Programmausschusses werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Federführung soll das mit den meisten Stimmen gewählte Mitglied übernehmen. Ein weiteres Mitglied wird von der veranstaltenden Hochschule bestimmt und kooptiert.
5.2 Der Programmausschuss erarbeitet Vorschläge für die Gestaltung der Plenumsveranstaltungen und verständigt sich über eine Vorauswahl der Anträge auf Koordination einer AG.
5.3 In einer gemeinsamen Sitzung diskutieren und beschließen Vorstand, Beirat und das federführende Mitglied des Programmausschusses das endgültige Tagungsprogramm.
5.4 Die KoordinatorInnen der AGs werden von dieser Entscheidung benachrichtigt. Genehmigungen und andere Vorschläge (z. B. Zusammenlegung von AGs) werden vom federführenden Mitglied des Programmausschusses weitergeleitet. Ablehnungen werden durch die Vorsitzende/ den Vorsitzenden der DGfS den KoordinatorInnen mitgeteilt; Begründungen werden nicht gegeben.
5.5 Das federführende Mitglied des Programmausschusses leitet die Zusammenstellung der angenommenen AGs sowie die Liste derjenigen Vorschläge, die nicht berücksichtigt werden konnten, als elektronische Datei an die Redaktion der Mitteilungen der DGfS weiter.
5.6 Das federführende Mitglied des Programmausschusses informiert auf der Herbstsitzung von Vorstand und Beirat über den weiteren Fortgang der Vorbereitungen und legt ein vorläufiges Programm der einzelnen AGs (Themen, ReferentInnen) vor. Vorstand und Beirat prüfen die Durchführbarkeit des Programms.
Diese Richtlinien wurden in einer früheren Fassung auf der Vorstandssitzung am 25.2.1997 in Düsseldorf festgelegt und auf der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Beirat am 26.4.1997 in Marburg beschlossen. Änderungen wurden auf gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Beirat am 4.11.2000 in München und am 25.10.2008 in Marburg beschlossen. Weitere Änderungen wurden auf der Sitzung von Vorstand und Beirat am 2.10.2015 in Braunschweig sowie am 17.5.2019 in Frankfurt am Main beschlossen.