Die Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Sprachwissenschaft (DGfS) hat die Aufgabe, experimentelle Verfahren in der Sprachwissenschaft auf ihre ethische Verträglichkeit hin zu überprüfen.

Die Details dieser Aufgabe werden in der Ordnung der Ethikkommission genauer beschrieben.

Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie in den Hinweisen zur Antragstellung.

Für Ihren Ethikantrag verwenden Sie bitte den strukturierten Fragebogen in Deutsch oder Englisch.

Für studentische Abschlussarbeiten ist ein verkürztes Verfahren möglich, sofern Sie Mitglied der DGfS sind.

Den Fragebogen für studentische Abschlussarbeiten finden Sie hier.

Für Studien mit gesunden Erwachsenen, die rein behaviorale Verfahren verwenden, bieten wir einen Kurzfragebogen an.

Für die Einholung eines Ethikvotums fallen Gebühren an. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsmodalitäten.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter den FAQ.

Anträge richten Sie bitte in schriftlicher Form (in einer zusammenhängenden pdf-Datei) an die Vorsitzende der Ethikkommission:

Prof. Dr. Angela Grimm
Institut für Psycholinguistik
Goethe-Universität Frankfurt am Main
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt
Tel: 069 - 798 32718
E-Mail: a.grimm@em.uni-frankfurt.de
 
 
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Die Ethikkommission empfiehlt Bemühungen zur nachhaltigen Datenarchivierung. Auf den Seiten der DFG finden sich die folgenden Empfehlungen zu technischen und rechtlichen Aspekten von mündlichen und schriftlichen Korpora:

http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/informationen_fachwissenschaften/geisteswissenschaften/standards_sprachkorpora.pdf

http://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/informationen_fachwissenschaften/geisteswissenschaften/standards_recht.pdf