1. Lastschriftverfahren 

Dieses Verfahren ist seit dem 1.1.2001 verpflichtend für alle inländischen Neumitglieder. Im Juni/Juli jeden Jahres wird in der Regel die Rechnung für unsere Zeitschrift fällig. Um diese bezahlen zu können, werden die Mitgliedsbeiträge entsprechend Anfang/Mitte Juni im Lastschriftverfahren eingezogen. 

Download: Einzugsermächtigung


2. Überweisung durch Selbstzahler

Dieses Verfahren kann nur von ausländischen Mitgliedern und Mitgliedern genutzt werden, die bereits vor dem 1.1.2001 in die DGfS eingetreten sind. Selbstzahler überweisen den Mitgliedsbeitrag bis zum 31. März des Jahres auf folgendes Konto: 

Volksbank Tübingen
BLZ: 640 618 54   BIC: GENODES1STW
Kto.Nr. 29 350 000   IBAN: DE68640618540029350000

 

GENODES1STW