Your contact point for ethics votes

Ethics Committee

The Ethics Committee of the German Linguistic Society (DGfS) is responsible for reviewing experimental procedures in linguistics for ethical compatibility. The details of this task are described in more detail in the Ethics Committee’s rules of procedure.

Procedure

Please send your application in writing (in a single PDF file) to the chair of the Ethics Committee using the structured questionnaire.

There are fees for obtaining an ethics vote. After we receive your application, you will receive an invoice with the payment details.

A shortened procedure is possible for student theses, provided you are a member of the DGfS.

The ethics committee supports sustainable data archives. Please consult the website of the German Science Foundation (DFG) for technical and jurisdictional advice on spoken and written corpora (in German).

Frequently asked questions are answered below.

Frequently asked questions

Available in German only

Ein Votum ist entweder erforderlich, wenn Ihre drittmittelgebende Stelle, z.B. die DFG, dies verlangt, oder aber wenn Sie besonders schutzbedürftige Gruppen testen (z.B. Kinder oder beeinträchtigte Personen). Auch bei bestimmten Erhebungsverfahren wie fMRI ist ein Votum erforderlich. Auskünfte hierzu erhalten Sie auf der Homepage der DFG unter ‚Ethikvotum‘.

Die Bearbeitung eines Antrags von Eingang bis Ausstellung des Votums nimmt üblicherweise zwischen 8 und 12 Wochen in Anspruch. Diese Dauer wird maßgeblich davon bestimmt, wie viele Überarbeitungsrunden nötig sind und wie schnell etwaige Überarbeitungen eingereicht werden. Je nach Umfang der notwendigen Überarbeitung kann die Bearbeitung in Einzelfällen auch länger dauern.

Für Ihre Forschung sollten Sie eine Stellungnahme Ihres zuständigen Datenschutzbeauftragten einholen. Sie brauchen der EK die datenschutzrechtliche Stellungnahme nicht vorlegen. Das von der EK ausgestellte Ethikvotum macht deutlich, dass detaillierte Datenschutzaspekte von der EK nicht geprüft wurden.

Ein Zufallsbefund ist ein klinisch relevanter Befund, der z.B. beim Einsatz standardisierter Erhebungsverfahren oder bei der Verwendung bildgebender Verfahren entstehen kann.

Kreuzen Sie „ja“ an, wenn Sie mit standardisierten Tests arbeiten und Zufallsbefunde nicht ausschließen können. Nehmen Sie bitte dann in Ihrem Antrag Stellung dazu, wie Sie im Falle von Zufallsbefunden damit umgehen. In allen anderen Fällen können Sie „nein“ ankreuzen.

Members

Chair

Martin Haase
Universität Bamberg
Romanistische Sprachwissenschaft
An der Universität 5
96045 Bamberg

e-mail: ethik.romling@uni-bamberg.de

Ulrike Domahs
Philipps-Universität Marburg
Institut für Germanistische Sprachwissenschaft
Pilgrimstein 16
35032 Marburg

e-mail: domahsu@staff.uni-marburg.de

Angela Grimm
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Institut für Psycholinguistik und Didaktik der deutschen Sprache
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt

e-mail: a.grimm@em.uni-frankfurt.de

Christian Kell
Goethe-Universität Frankfurt
Interdisziplinäres Zentrum für Neurowissenschaften Frankfurt (IZNF)
Schleusenweg 2-16
60528 Frankfurt

e-mail: c.kell@em.uni-frankfurt.de

Pia Knoeferle
Humboldt Universität Berlin
Institut für deutsche Sprache und Linguistik
Unter den Linden 6
10099 Berlin

e-mail: pia.knoeferle@hu-berlin.de

Doris Mücke
Universität zu Köln
Institut für Linguistik – Phonetik
Herbert-Lewin-Str. 6
50931 Köln

e-mail: doris.muecke@uni-koeln.de

Petra Schumacher
Universität zu Köln
Institut für deutsche Sprache und Literatur I
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

e-mail: petra.schumacher@uni-koeln.de

Member qualified to hold judicial office:

Hans-Jörg Dietsche
Ministerialrat

e-mail: hans-joerg.dietsche@gmx.de